Neue Regeln für den Online – Handel im Internet!
Ab dem 13.Juni 2014 gelten für alle, die im Internet Geschäfte machen – wieder neue Regeln.
An diesen Tag wird das neue Verbraucherrecht in Kraft treten, mit dem die
EU-Verbraucherrecht-Richtlinien umgesetzt werden.
Die neuen Regeln gelten „von heute auf morgen“. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Online – Händler müssen bis zum Stichtag 13.Juni 2014 ihren Internetauftritt an die neue Gesetzeslage anpassen.
Wer das nicht tut, riskiert teure Abmahnungen.
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Was ändert sich?
Das Widerruftsrecht wird vollständig reformiert. Betroffen sind dabei die Form- und Fristenvorschriften, die Rückabwicklungsmodilitäten und die Frage, wer die Kosten des Widerrufs trägt. Die Informationspflichten ändern sich.
Die Industrie und Handelskammern (IHK) laden daher zur Info-Veranstaltungen ein – z.B. die IHK Düsseldorf, Ernst- Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf lädt ein zur Veranstaltung am 30.4.2014, 15-18 Uhr Uhr (hier in meinem Bezirk NRW).
Die Veranstaltung erklärt die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt Fallstricke auf, damit es gar nicht erst zur Abmahnung kommt.
Die Themen:
- Pflichtangaben im Impressum
- Informationspflichten nach neuem Recht
- Neues Widerrufsrecht ab 13. Juni 2014
- Vertragsabschluss im Internet
- Einbeziehung von AGBs und neue Widerrufsbelehrung
- Spamming und E-Mail-Werbung
- Datenschutz, Datenschutzerklärung, DSGVO-Norm,
- Datensicherung
-Cookie-Einstellungen
Um sich gegen unberechtigte Abmahnungen zu schützen, sollten Sie eine Mitgliedschaft im Händlerbund im größten Onlinehandelsverband Europas mit über 50000 Onlinepräsenzen – in Erwägung ziehen.
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